Verletzt ein Arbeitgeber die Rechte einer Schwangeren nachhaltig und zwingt er sie so zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, kann dies zu einem Beschäftigungsverbot führen, wenn dadurch die psychische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist.
Ein solches Verhalten kann für einen Arbeitgeber teuer werden, da der Schwangeren während des Beschäftigungsverbots Mutterschutzlohn zusteht.
Urteil des LAG Schleswig-Holstein
1 Sa 464/99
NJW Heft 9/2000, Seite XLVI
Betriebs-Berater 2000, 258