Ein unfallaufnehmender Polizeibeamter, der bei Dunkelheit über die ausgefahrene Ladeschiene eines Abschleppwagens stolpert und sich dabei Verletzungen zuzieht, hat gegen den Fahrer und den Halter des Abschleppwagens keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.08.1998
10 U 113/98
NZV 2000, 86