Steuerliche Behandlung von Eigenkapital ersetzendem Darlehen
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind Eigenkapital ersetzende Darlehen von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft nicht Teil des Kapitalkontos. Nach dem Einkommensteuergesetz können Gesellschafter Verluste der Gesellschaft nicht mit anderen Einkünften ausgleichen. Diese Regelung würde unterlaufen, wenn die darlehensgebenden Gesellschafter Verluste der Gesellschaft mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnen könnten.
Urteil des BFH
VIII 28/98
Handelsblatt vom 25.04.2000