Das Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Radweg abgestellten Pkws ist auch dann rechtmäßig, wenn Radfahrer den Radweg wegen des verkehrswidrig geparkten Wagens nicht verlassen müssen. Es reicht aus, dass es bei abendlichen Sichtverhältnissen im März insbesondere bei Überholvorgängen zu Behinderungen und Gefährdungen von Radlern kommen kann.
Urteil des VG Berlin vom 18.05.1999
9 A 40/99
DAR 2000, 182