Wird eine Fußgängerin, die am rechten Fahrbahnrad plötzlich ohnmächtig wird und auf die Fahrbahn fällt von einen Pkw erfasst, so kann ein Verschulden des Pkw-Fahrers ausgeschlossen sein, wenn er zum Gehsteig hin einen Seitenabstand von ca. einem Meter eingehalten hat.
Urteil des OLG Düsseldorf von 13.07.1998
1 U 189/97
DAR 1999, 404