Bei Unterhaltsvergleich Bemessungsgrundlagen angeben


Bei Abschluss eines Unterhaltsvergleichs sollten die zu diesem Zeitpunkt erzielten Einkünfte der Beteiligten als Grundlagen mit aufgenommen werden. Dies erleichtert später die Neuberechnung des Unterhalts, wenn sich die Einkommensverhältnisse einer oder beider Vertragsparteien ändern.

Kann in einem Verfahren auf Abänderung eines Unterhaltsvergleichs nicht mehr nachvollzogen werden, wie der vereinbarte Unterhaltsbetrag berechnet wurde, so ist der Unterhaltsanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ermitteln.


Urteil des OLG München vom 27.07.1999
4 UF 97/99
FamRZ 2000, 612
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