Nachträgliche gerichtliche Überprüfung des Arbeitnehmerstatus
Freie Mitarbeiter können vom Arbeitsgericht überprüfen lassen, ob sie nicht in Wirklichkeit Arbeitnehmer sind. Eine derartige Statusklage ist auch dann noch zulässig, wenn das Dienstverhältnis bereits beendet ist. Die Erhebung einer solchen Klage ist jedoch zeitlich nicht unbegrenzt möglich. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln besteht kein Feststellungsinteresse mehr, wenn seit der Trennung bereits acht Monate vergangen sind.
Urteil des LAG Köln
11 Sa 336/99
Impulse Heft 4/2000, Seite 133