Pfändung eines auf den Ehegatten zugelassenen Pkws
Nicht selten versuchen Schuldner, sich einer Pfändung von Gläubigern z. B durch Zulassung oder Umschreibung eines Kraftfahrzeuges auf den Namen des Ehegatten zu entziehen. Damit kann eine Pfändung des Fahrzeuges jedoch nicht in jedem Fall verhindert werden, wie eine Entscheidung des Landgerichts München zeigt.
Der Pfändung eines Pkws steht nämlich nicht entgegen, dass der Fahrzeugbrief auf den Ehegatten des Schuldners lautet. Der Fahrzeugbrief weist nur den Halter des Fahrzeuges aus, nicht jedoch den tatsächlichen (wirtschaftlichen) Eigentümer. Allein die Eintragung einer Person im Fahrzeugbrief lässt daher nicht zwingend auf die Eigentumsverhältnisse schließen.
Beschluss des LG München II vom 01.07.1999
6 T 3467/97
Praktiker Report Heft 5/2000, Seite 8