Ein-Prozent-Regelung verfassungskonform


Die mit dem Jahressteuergesetz 1996 eingeführte Regelung, wonach die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges für jeden Kalendermonat mit einem Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung (zuzüglich Sonderausstattungen einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen ist, wenn nicht u. a. das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen wird (so genannte Ein-Prozent-Regelung) ist verfassungsgemäß.


Urteil des BFH vom 24.02.2000
III R 59/98
DAR 2000, 329
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