Rechenschaftslegung der Eltern über Verwaltung von Kindesvermögen


Ein Kind kann nach Beendigung der elterlichen Sorge oder jedenfalls der Vermögenssorge von dem nicht mehr sorgeberechtigten Elternteil die Herausgabe seines Vermögens und Rechenschaft über die bisherige Verwaltung des Kindesvermögens verlangen.


Urteil des OLG Hamm vom 27.04.1999
29 U 177/98
OLG Report Hamm 1999, 292
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