Versicherter muss Arbeitsunfähigkeit nachweisen


Will ein Versicherungsnehmer seine Krankenhaustagegeldversicherung in Anspruch nehmen, ist er hinsichtlich seiner Arbeitsunfähigkeit voll beweispflichtig. Dies stellte der Bundesgerichtshof klar. Hat eine Versicherung begründete Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit des vom Versicherungsnehmer vorgelegten Attests, so kann sie ohne weiteres ihre Eintrittspflicht verweigern. Die Versicherung ist auch nicht verpflichtet, bei Zweifeln an dem Attest einen Vertrauensarzt eigener Wahl einzuschalten.

In derartigen Fällen bleibt dem Versicherungsnehmer nichts anderes übrig, als die Versicherung zu verklagen und im Rahmen des Prozesses seine Arbeitsunfähigkeit durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen.


Urteil des BGH
IV ZR 110/99
NJW Heft 29/2000, Seite XLVI
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