Kindesunterhalt: Sprachkenntnisse zur Unterhaltssicherung


Eltern sind verpflichtet, alles ihnen Zumutbare zu tun, um den Mindestunterhalt ihrer minderjährigen Kinder zu sichern. Insbesondere müssen sie alle Anstrengungen unternehmen, um eine angemessene Arbeit zu erlangen. Zu einer erfolgreichen Bewerbung um einen Arbeitsplatz gehört es nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle auch, sich unter Ausnutzung sämtlicher Hilfsangebote intensiv um eine Verbesserung der deutschen Sprachkenntnise zu bemühen.

Danach kann sich ein ausländischer Unterhaltsverpflichteter nicht auf seine Leistungsunfähigkeit auf Grund mangelnder Sprachkenntnise berufen, wenn er sich seit längerer Zeit (hier 5 Jahre) in Deutschland aufhält.


Beschluss des OLG Celle vom 09.03.1999
19 UF 288/98
FamRZ 1999, 1165
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice