Grillverbot bei Eigentumswohnung


Ob das Grillen auf Holzkohlenfeuer im Garten einer Erdgeschosseigentumswohnung wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme (§ Nr. 1 WEG) uneingeschränkt zu verbieten, zeitlich oder örtlich begrenzt zu erlauben oder ohne Einschränkung zu gestatten ist, hängt stets von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab. Maßgebend sind insbesondere Lage und Größe des Gartens, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät.


Beschluss des BayObLG vom 18.03.1999
2Z BR 6/99
NJW-RR 1999, 957
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