Austritt aus Mieterschutzverein


Das Mitglied eines Mieterschutzvereins kann jedenfalls dann den sofortigen Austritt aus dem Verein erklären, wenn es das bestehende Mietverhältnis wegen Erwerb einer Eigentumswohnung aufgegeben hat und die Vereinssatzung regelt, dass die Rechte aus der Mitgliedschaft nur von Mietern in Anspruch genommen werden können.


Urteil des AG Wiesbaden vom 22.06.1999
93 C 6308/98-15
NJW-RR 1999, 1242
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