Stimmrecht bei zweifelhaftem Eigentumserwerb


Einem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer kann sein Stimmrecht nicht durch Mehrheitsbeschluss für die Dauer eines Rechtsstreits entzogen werden, in dem über seinen wirksamen Eigentumserwerb entschieden wird.


Beschluss des OLG Köln vom 23.04.1999
16 Wx 54/99
ZAP EN-Nr. 579/99
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