Umfang einer tariflichen Rückzahlungsverpflichtung


Ist in einem Tarifvertrag bestimmt, dass eine Zuwendung an den Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen "in voller Höhe" zurückzuzahlen ist, umfasst die Rückzahlungsverpflichtung auch die vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer.


Urteil des BAG vom 05.04.2000
10 AZR 257/99
ZIP 2000, 1544
RdW 2001,151
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