Schadensersatz bei Aufhebungsvertrag


Schließen die Parteien eines Grundstückskaufvertrags im Hinblick auf Mängel des Grundstücks einen Aufhebungsvertrag und regeln sie darin nur die Rückzahlung des Kaufpreises, so kann der Käufer gleichwohl vom Verkäufer den Ersatz der Vertragskosten (z.B. Notargebühren) verlangen. Einen weitergehenden Schadensersatzanspruch kann er jedoch nur dann fordern, wenn er dem Verkäufer beim Verschweigen der Mängel Vorsatz nachweisen kann.


Urteil des Brandenburgischen OLG vom 13.01.1999
7 U 121/98
MDR 1999, 923
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