Nach dem Gesetz bedürfen Kaufverträge über bebaute oder unbebaute Grundstücke der notariellen Beurkundung. Dies gilt jedoch nicht für den Verkauf eines auf einem Campingplatz stehenden Mobilheims. Für Mobilheime gilt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz ebenso wie etwa für Holzhäuser in Schrebergärten die Vermutung, dass derartige Bauten grundsätzlich nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet worden sind. Die Kaufverträge sind daher ohne notarielle Beurkundung wirksam.
Urteil des OLG Koblenz vom 09.04.1999
10 U 58/98
MDR 1999, 1059