Ersparte Aufwendungen bei Mietwagenkosten


Ein unfallgeschädigter Fahrzeughalter ist nur wegen des Alters seines Fahrzeuges (hier: 12 Jahre alter Pkw) nicht gehalten, während der Reparaturdauer ein wesentlich kleineres Fahrzeug anzumieten. Der Geschädigte muss sich jedoch wegen ersparter Aufwendungen für seinen eigenen Wagen einen Abzug von 10 Prozent der Mietwagenkosten gefallen lassen.

Hinweis: In der Rechtsprechung werden die ersparten Aufwendungen bis zu 15 Prozent der Mietwagenkosten bewertet. Den von den Haftpflichtversicherungen vorgenommenen Abzug für ersparte Eigenaufwendungen kann der Unfallgeschädigte durch Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeuges abwenden.


Urteil des OLG Hamm vom 26.01.2000
13 U 149/99
OLG Report Hamm 2000, 244
Urteil des OLG Hamm vom 10.03.2000
9 U 128/99
NZV 2000, 376
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