Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Sozialversicherungsbeiträge


Der Geschäftsführer einer GmbH haftet auch für die vor seiner Berufung in das Amt fällig gewordenen Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen, wenn er sie nach seiner Berufung weiterhin nicht erfüllt.


Urteil des OLG Naumburg vom 07.03.2000
13 U 203/99 (nicht rechtskräftig)
Der Betrieb 2000, 1955

vergleiche jedoch einschränkend:
Urteil des BGH vom 11.12.2001
VI ZR 123/00
Der Betrieb 2002, 422
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