Wohnungsbrand durch Feuerwerk


Die 18-jährige Tochter des Hauses feierte in Abwesenheit ihrer verreisten Eltern eine Silvesterparty. Die jungen Gäste zündeten im Garten zahlreiche Raketen und Knallkörper. Ein Partygast sammelte die nicht gezündeten Feuerwerkskörper auf und legte sie im Wohnzimmer des Hauses ab, ohne zu bemerken, dass einige noch vor sich hinglimmten. Die dadurch ausgelöste Explosion richtete immensen Schaden in der Wohnung an. Die Eltern nahmen daraufhin den jungen Mann wegen seiner Unachtsamkeit auf Schadensersatz in Anspruch.

Das Oberlandesgericht Köln entschied jedoch, dass der Partygast den Schaden nur zu einem Teil zu ersetzen hatte. Nach Auffassung des Gerichts traf auch die Tochter der Hauseigentümer ein erhebliches Mitverschulden an dem Wohnungsbrand. Sie hätte verhindern müssen, dass ihre Gäste nicht gezündete Feuerwerkskörper in die Wohnung brachten. Da sich die Eltern das Verhalten ihrer Tochter zurechnen lassen mussten, blieben sie auf einem erheblichen Teil des Schadens sitzen.


Urteil des OLG Köln
11 U 126/99
NJW 2000, 2905
MDR 2000, 1015
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