In zwei Entscheidungen untersagte das Landgericht Frankfurt am Main dem Betreiber einer niederländischen Internet-Apotheke den Versand von Medikamenten nach Deutschland. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Arzneimittel- und das Heilmittelwerbegesetz. Die in Deutschland vorgeschriebene persönliche Beratung in einer Apotheke kann nicht durch die von dem holländischen Unternehmen angebotene Beratung per Telefon oder E-Mail ersetzt werden.
Urteile des LG Frankfurt a. M.
2-03 O 365 und 366/00
MDR Heft 24/2000, Seite R 18