"Kartenfuchs" zulässig


Das Landgericht Frankfurt am Main wies einen Antrag der Deutschen Bahn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Internetmitfahrzentrale zurück. Die Mitfahrzentrale bewirbt in ihrem Internetdienst "kartenfuchs.de" die Inanspruchnahme günstiger Gruppentarife, die durch Zusammenführung von Internetteilnehmern zu Reisegruppen in Anspruch genommen werden können. Das Gericht sah darin keinen wettbewerbswidrigen Verstoß.


Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 17.11.2000
193/00
Computer und Recht 2001, 125
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