Gemeinsames Sorgerecht mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts


Leiden beide Elternteile an erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die die Erziehungsfähigkeit beeinträchtigen, kann es sinnvoll sein, den Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder zu belassen, um die Belastung soweit wie möglich auf beide Elternteile zu verteilen Dabei kann es jedoch gerechtfertigt sein, das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Elternteil zu übertragen, wenn das Verhältnis der Kinder zu dem neuen Ehegatten des anderen Elternteils konfliktbelastet ist und dieser zu einer Entspannung nicht beitragen kann.


Beschluss des OLG Zweibrücken vom 20.06.2000
5 U F 130/98
FamRZ 2001, 185
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