Kostenlose Beratung durch die öffentliche Hand


Nach einem Urteil des Landgerichts Trier kann es wegen unzulässiger Preisunterbietung wettbewerbswidrig sein, wenn ein kommunales Unternehmen der Wirtschaftsförderung die kostenlose und individuelle Beratung und Unterstützung bei Ansiedlungen, Existenzgründungen, Betriebserweiterungen oder Verlagerungen sowie die kostenlose Erarbeitung von individuellen konkreten Finanzierungsvorschlägen für einzelne Wirtschaftsvorhaben erbringt.


Urteil des LG Trier vom 25.05.2000
7 HK O 228/99
ZAP EN-Nr. 706/2000
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