Schmiergeldannahme rechtfertigt fristlose Kündigung


Fordert und erhält ein Arbeitnehmer, der mit der Vergabe von Handwerkeraufträgen betraut ist, ein Schmiergeld, rechtfertigt dies in der Regel den Ausspruch einer fristlosen Kündigung. Dies gilt nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein auch dann, wenn es sich um einen im Vergleich zum Auftragsvolumen geringfügigen Betrag handelt.


Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 26.10.2000
3 Sa 285/20000
RdW Heft 1/2001, V
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice