Schulungskosten für Ersatzmitglieder des Betriebsrats
Werden Ersatzmitglieder des Betriebsrats über einen längeren Zeitraum hinweg bei circa 50 Prozent der Betriebsratssitzungen herangezogen und ist damit auch künftig zu rechnen, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für eine Schulung zu ersetzen, in der dem Ersatzmitglied Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes vermittelt werden.
Beschluss des LAG Köln vom 20.02.2000
5 TaBV 63/99 (nicht rechtskräftig)
Betriebs-Berater 2000, 2100