Voraussetzung für die Genehmigung einer Erwachsenenadoption ist, dass der Annehmende die Absicht hat, mit dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis zu begründen. Hieran bestehen ernsthafte Zweifel, wenn der Anzunehmende nur ca. fünfzehn Jahre jünger ist als der Annehmende. Dies gilt insbesondere, wenn der Asylantrag des "Adoptivkindes" kurz vorher abgelehnt wurde.
Beschlüsse des BayObLG vom 23.11.1999 und 10.07.2000
1 Z BR 103/99 und 52/00
FamRZ 2001, 119