Anspruch auf Witwenrente trotz Trennung


Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein Anspruch auf eine betriebliche Witwenrente auch dann bestehen kann, wenn die Frau von ihrem Ehemann vor dessen Tod bereits längere Zeit getrennt gelebt hat. Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht jedenfalls dann, wenn der Verstorbene lange Zeit überwiegend für den Unterhalt seiner Frau und seiner Familie aufgekommen ist. Für unerheblich hielten es die Erfurter Richter auch, wenn die Frau vorübergehend mehr als der Mann verdient hat.


Urteil des BAG
3 AZR 387/99
NJW Heft 43/2000, Seite L
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