Mitverschulden bei Standstreifenunfall


Wer sein Kfz auf der Autobahn ca. 40 cm rechts von der mit einer durchgezogenen weißen Linie markierten Fahrzeugbegrenzung ohne Warndreieck auf dem Standstreifen abstellt und sich ohne nachvollziehbaren Grund links von dem Fahrzeug aufhält, trägt ein Mitverschulden in Höhe von 25 Prozent, wenn er von einem nachfolgenden Verkehrsteilnehmer angefahren wird.


Urteil des OLG Hamm vom 06.09.2000
13 U 106/00
MDR 2001, 270
OLG Report Hamm 2001, 191
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