Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Einführung der 4-Tage-Woche


Wird durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag in einem Unternehmen die 4-Tage-Woche eingeführt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Neuberechnung des Urlaubsanspruchs folgende Umrechnungsformel anzuwenden:

Urlaubstage alt x Wochenarbeitstage neu : Wochenarbeitstage alt = neuer Urlaubsanspruch

Bei einem ursprünglichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen errechnet sich beim Übergang von der 5- auf die 4-Tage-Woche danach ein verminderter Urlaubsanspruch von 24 Tagen.


Urteil des BAG vom 20.06.2000
9 AZR 309/99
RdW 2001, 215
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