Nutzungsänderung eines Kur-Cafés


Enthält die Teilungserklärung einer Eigentumswohnanlage eine Nutzungsbeschränkung von gewerblichen Räumen auf die Verwendung als "Kur-Café, im Untergeschoss als Weinstube", ist damit der Betrieb eines Speise- und Pilslokals mit Musikunterhaltung nicht vereinbar.


Beschluss des BayObLG vom 28.09.2000
2 Z BR 55/00
ZMR 2001, 51
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