Ehegattenunterhalt: Nutzungsentschädigung auch bei Wohnrecht


Eine getrennt lebende Ehefrau kann von ihrem Ehemann eine Entschädigung dafür verlangen, dass dieser die frühere Ehewohnung nunmehr alleine nutzt. Dies gilt nicht nur, wenn die Eheleute Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses sind. Ein dem Mietwert entsprechender Ausgleich ist vielmehr auch dann vorzunehmen, wenn die Parteien (lediglich) Inhaber eines Wohnrechts sind, das ihnen ein Dritter (hier: Tante des Ehemanns) eingeräumt hat.


Beschluss des OLG Köln vom 10.03.2000
11 W 106/99
OLG Report Köln 2001, 48
Praktiker Report Heft 4/2001, Seite 5.3
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