Auf die Kündigung des Dienstverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH finden neben § 622 Abs. 1 BGB auch die je nach Dauer des Dienstverhältnisses verlängerten Fristen des § 622 Abs. 2 BGB entsprechende Anwendung. Dies begründete das Landgericht Berlin damit, dass für Geschäftsführer früher das Angestelltenkündigungsgesetz galt, dessen verlängerte Kündigungsfristen nunmehr in § 622 Abs. 2 BGB geregelt sind.
Urteil des LG Berlin vom 07.12.2000
5 O 320/00 (nicht rechtskräftig)
Der Betrieb 2001, 640
GmbHR 2001, 301