Unverhältnismäßiges Abschleppen aus Anwohnerparkzone
Das Abschleppen eines in einer Anwohnerparkzone abgestellten Pkws, in dem eine entsprechende Parkberechtigung nicht sichtbar ist, kann unverhältnismäßig sein, wenn der Fahrer oder Halter einen Anwohnerparkausweis, den er in Wirklichkeit besitzt, (versehentlich) nicht ordnungsgemäß ausgelegt hat oder wenn der Parkausweis z. B. beim Zuschlagen der Autotür heruntergefallen ist.
Die Behörde ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vor Veranlassung des Abschleppens gehalten, die ihr gegebenen zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um das Vorhandensein eines Anwohnerparkausweises für das betreffende Fahrzeug in Erfahrung zu bringen. Unterlässt die Behörde die ihr mögliche Nachprüfung und lässt sie das Fahrzeug eines an sich Parkberechtigten trotzdem abschleppen, muss dieser die hierfür entstehenden Kosten nicht tragen.
Urteil des VG Freiburg vom 23.03.2000
4 K 1165/98
NJW 2000, 2602