Abschleppen zu "marktüblichen Preisen"


Wird ein Pkw wegen Falschparkens, oder weil er aufgebrochen vorgefunden wurde, abgeschleppt, so hat der Fahrzeughalter der Kommune die Abschleppkosten zu bezahlen, wenn diese sich an marktüblichen Preisen orientieren. Dass die Abschleppkosten in anderen Städten unter Umständen billiger sind, hielt der Verwaltungsgerichtshof Kassel dabei für unerheblich.


Urteil des VGH Kassel
11 U E 537/98
NJW Heft 43/2000, Seite L
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