Keine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Ehebruchs
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm rechtfertigt ein einmaliger Ehebruch unter Alkoholeinfluss keine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs.
Urteil des OLG Hamm vom 29.03.2000
10 U F 150/99
FamRZ 2000, 1370
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice