Mitverschulden des bei Alkoholunfall verletzten Beifahrers
Fährt ein Betrunkener in einem Pkw mit, dessen Fahrer ebenfalls offensichtlich schwer angetrunken ist, und wird der Beifahrer anschließend bei einem auf die Alkoholisierung des Fahrers zurückzuführenden Unfall verletzt oder getötet, ist ihm eine Mitverschuldensquote von 50 Prozent anzulasten.
Urteil des OLG Hamm vom 08.02.2000
9 U 183/99
OLG Report Hamm 2001, 153