Unzulässige Rechtsbesorgung durch Unternehmensberatung


Die Fördermittelberatung und -beschaffung stellt grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung dar.

Werden derartige Dienste durch Unternehmensberater in einer Weise angekündigt und betrieben, die sie nicht mehr als untergeordnete Hilfstätigkeit der Unternehmensberatung, sondern als gewichtigen und vollwertigen Teil der gesamten Beratungstätigkeit erscheinen lässt, so verstößt die Tätigkeit gegen das Rechtsberatungsgesetz.


Urteil des LG Stuttgart vom 19.07.2000
10 KfH O 102/00 (nicht rechtskräftig)
NJW-RR 2001, 918
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