Eine Ehefrau verwirkt wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens ihren Unterhaltsanspruch, wenn sie intime Beziehungen zu einem anderen Mann aufnimmt und aus diesem Verhältnis ein Kind hervorgeht.
Dies gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg selbst bei langer Ehedauer. An der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs ändert auch der Umstand nichts, dass der Ehemann seiner Ehefrau zunächst in der Hoffnung verzeiht, die Ehe damit retten zu können und die Ehefrau dann trotzdem zum Vater des Kindes zieht. Dass der Ehemann trotz der Enttäuschungen immer wieder glaubte, die Ehe doch noch retten zu können, konnte ihm daher im Unterhaltsprozess nicht angelastet werden.
Beschluss des OLG Nürnberg vom 13.06.2000
11 W F 1903/00
MDR 2000, 1194