Gegen einen Autofahrer, der während des Telefonierens mit seinem Handy ohne Freisprecheinrichtung infolge der damit verbundenen Ablenkung eine rote Ampel überfährt, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle ein Fahrverbot verhängt werden. Ein Autofahrer, der im Straßenverkehr ohne die mittlerweile vorgeschriebene Freisprecheinrichtung telefoniert, nimmt in Kauf, dadurch so abgelenkt zu werden, dass es zu erheblichen Verkehrsverstößen kommt.
Urteil des OLG Celle vom 30.5.2001
333 Ss 38/01 OWi
RdW Heft 13/2001, Seite IV
DAR 2001, 415
NJW 2001, 2647