Unvorhersehbar hohe Reparaturkosten


Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat dem Geschädigten die Reparaturkosten für sein Fahrzeug auch für den Fall zu ersetzen, dass diese mit insgesamt 23.400 DM die von einem privaten Gutachter mit 13.300 DM geschätzten Reparaturaufwendungen erheblich überschreiten, wenn das zu Grunde gelegte Gutachten fehlerhaft war, bereits ganz erhebliche Reparaturkosten aufgelaufen sind und ein Abbruch der Instandsetzung des Wagens daher wirtschaftlich unsinnig gewesen wäre.


Urteil des LG Coburg
13 O 97/00
MDR Heft 21/2000, Seite R 17
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