Vermietung von Gemeinschaftseigentum


Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der bislang umstrittenen Frage zu befassen, ob es bei der Vermietung von Gemeinschaftseigentum an Dritte eines einstimmigen Beschlusses aller Wohnungseigentümer bedarf. Die Karlsruher Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Wohnungseigentümer über die Vermieter von Gemeinschaftseigentum im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluss entscheiden können, wenn in der Teilungsvereinbarung nichts anderes bestimmt ist und den Wohnungseigentümern durch die Vermietung kein Nachteil entsteht.


Beschluss des BGH vom 29.06.2000
V ZB 46/99
ZAP EN-Nr. 626/2000
MDR 2000, 1182
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