Sturz auf bauordnungswidriger Treppe


Ein Mieter ist nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter wegen eines Sturzes auf einer bauordnungswidrigen Treppe zu erheben, wenn er trotz entsprechender Kenntnis die Treppe über Jahre ohne Beanstandung benutzt hat.


Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.06.2001
10 U 64/00
ZAP EN-Nr. 592/2001
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