Die Zusendung unaufgeforderter Werbe-E-Mails an einen Rechtsanwalt ist unzulässig. Ein Anwalt ist aus berufsrechtlichen Gründen gezwungen, eingehende E-Mails sorgfältig zu lesen. Anders als andere Anwender kann er Nachrichten, hinter denen Werbung vermutet wird, nicht einfach ungelesen löschen. Eingehende Mails stellen für ihn somit durchaus eine erhebliche Beeinträchtigung dar.
Das Landgericht Berlin wies zudem darauf hin, der Versender der Werbung habe sicherzustellen, dass die Möglichkeit eines Dritten, für einen anderen eine Mail (Newsletter) zu bestellen, möglichst unterbunden wird. Technische Möglichkeiten hierzu gibt es. So ist es bei der Anforderung so genannter Newsletters nicht unüblich, dass der Anbieter die Bestellung zunächst per E-Mail bestätigt, die Ausführung jedoch von der Rücksendung der Bestätigungsnachricht durch den (vermeintlichen) Besteller abhängig macht. Diese Verfahrensweise kann auch weitestgehend automatisiert werden und stellt daher für den Werbenden keine unangemessene Belastung dar. Hat der Versender der Werbe-E-Mail eine solche "Sicherung" nicht vorgenommen, kann er sich gegen den Unterlassungsanspruch des Empfängers nicht damit verteidigen, der Newsletter sei bei ihm - von wem auch immer - bestellt worden.