Erstattung der Kreditkartenjahresgebühr bei Vertragsende
Ein Kreditkartenunternehmen muss einem Kunden bei Vertragsende - außer in Fällen der außerordentlichen Kündigung des Kunden - die bereits gezahlte Jahresgebühr anteilig zurückerstatten. Eine gegenteilige Klausel in den Kreditkartenbedingungen verstößt gegen das AGB-Gesetz und ist daher unwirksam.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 14.12.2000
1 U 108/99
NJW-RR 2001, 1269