Schadensersatz bei unberechtigt ausgeübtem Zurückbehaltungsrecht
Eine Vertragspartei, die hinsichtlich eines Gegenstandes wegen einer vermeintlichen Gegenforderung ein Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nimmt, kann sich der anderen gegenüber schadensersatzpflichtig machen, wenn sich später herausstellt, dass ihr der behauptete Gegenanspruch gar nicht zusteht.
Eine Schadensersatzpflicht entfällt bei einer Fehleinschätzung der tatsächlichen Rechtslage nur dann, wenn dieser Irrtum unverschuldet war. Nach ständiger Rechtsprechung sind an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums jedoch strenge Maßstäbe anzulegen, wobei der Schuldner die Rechtslage sorgfältig prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung genau beachten muss.
Urteil des BGH vom 04.07.2001
VIII ZR 279/00
MDR 2001, 1293
NJW 2001, 3114