Ein Masseur ist einem Patienten, der während des Stellungswechsels vom Liegen in die sitzende Position von der Massagebank fällt, nicht schadensersatzpflichtig. Insbesondere ist der Masseur - außer bei erkennbaren Mobilitätsbeeinträchtigungen des Patienten - nicht verpflichtet, diesen während des Stellungswechsels zu unterstützen, ihm dabei Hilfe zu leisten oder ihn dabei ständig im Auge zu behalten.
Urteil des AG Lingen vom 04.01.2001
12 C 826/00
NJW-RR 2001, 961