Kein Aufenthaltsrecht bei erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung


Wird im Wege einer Vaterschaftsanfechtung festgestellt, dass der geschiedene deutsche Ehemann einer türkischen Frau nicht Vater des während der Ehezeit geborenen Kindes ist, verliert das Kind seine deutsche Staatsangehörigkeit. Als weitere Folge erlischt auch das Aufenthaltsrecht der Mutter des Kindes, die kein eigenständiges Aufenthaltsrecht besessen hat.


Urteil des VGH Mannheim
13 S 221/01
NJW Heft 45/2001, Seite XLVI
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