"Klammeraffe" nicht eintragungsfähig


Wie bereits das Oberlandesgericht Braunschweig und das Landgericht München entschied das Bayerische Oberste Landesgericht, dass eine Firmenbezeichnung, die das @-Zeichen enthält, nicht in das Handelsregister eingetragen werden kann, da Firmennamen keine Bildzeichen enthalten dürfen.


Beschluss des BayObLG vom 04.04.2001
3 Z BR 84/01
NJW 2001, 2337
Der Betrieb 2001, 1140
GmbHR 2001, 476
RdW
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